Gerüstfreimeldung

Wichtige Hinweise

  • Die Abmeldung kann frühestens ab dem nächsten Arbeitstag erfolgen.
     

  • Wir weisen darauf hin, dass das Verschließen der Ankerlöcher eine besondere Leistung (DIN 18451) und nicht mit im Einheitspreis enthalten ist. Aus fachlichen Gründen ist es ratsam, die Ankerlöcher durch eine Fachfirma verschließen zu lassen. Wenn dies durch unsere Firma erfolgen soll, übernehmen wir für das Verschließen keine Gewährleistung.
     

  • Das Gerüst ist bauseits zu reinigen. Bei Ausführung durch uns ist das eine gesonderte Leistung, die mit Stundenverrechnungssatz im Nachweis berechnet wird.
     

  • Bei zusätzlichen Anfahrten durch Abbau von Teilflächen werden zusätzliche Anfahrten berechnet.

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